Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke)

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, ihre Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2)
Alle Vereinbarungen, die zwischen der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke und dem Besteller getroffen werden, sind zu deren Wirksamkeit schriftlich festzuhalten.

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§ 2 Vertragsschluss

(1) Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag ist ein bindendes Angebot.

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(2) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.

(3)
Mitarbeiter der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt der schriftlichen Aufzeichnung hinausgehen.

(4)
Druck- und Schreibfehler sind für die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke nicht verbindlich.

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§ 3 Preise, Preisänderungen

(1) Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich gültiger Umsatzsteuer.

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(2) Die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke behalten sich bei unzutreffenden Angaben des Kunden hinsichtlich erforderlicher Zusatzleistungen eine Nachberechnung vor.

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§ 4 Lieferung

(1) Soweit der Kunde nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung des zu befördernden Gutes fordert, können alle Warensendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der vereinbarten Lieferadresse angetroffen werden.

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(2) Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögern.

(3)
Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen) sowie wie beim Eintritt unvorhersehbarer Umstände, die die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke nicht vertreten hat, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall werden unsere Kunden unverzüglich benachrichtigt.

(4)
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware auf den Kunden über.

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§ 5 Verpackung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Im Falle einer ungeeignet oder nicht sachgerecht verpackten Sendung ist die Haftung der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke für Schäden ausgeschlossen.

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(2) Die Sicherung der Ladung im Fahrzeug übernimmt die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke.

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§ 6 Kündigungsrechte

Werden der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, aufgrund derer die Zahlung des vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, so ist sie berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Grund zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen.

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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine derartige Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechseln ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

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§ 7 Haftung

Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungshaftung haftet die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung – außer bei Vorsatz und großer Fahrlässigkeit – auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden beschränkt.

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Jede weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere für Mitarbeiter.

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§ 8 Zahlung

(1) Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist entweder nach Anlieferung bar an den Fahrer zu entrichten oder vor Transportbeginn auf das angegebene Geschäftskonto der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke zu überweisen.

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Eine Bezahlung auf Rechnung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Das Zahlungsziel ist 14 Tage netto nach Rechnungseingang fällig oder maximal 30 Tage netto. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.

(2)
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die I-T-S Transporte Köpcke berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweils gültigen Basiszins einzufordern.

(3) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

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§ 9 Schadenersatz

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferung unverzüglich zu überprüfen.

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(2) Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes sofort gegenüber der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke schriftlich anzuzeigen.

(3)
Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme des Transportgutes, schriftlich gegenüber der I-T-S Transporte Jürgen Köpcke anzuzeigen.

(4)
Wird die Abnahme der Waren vom Kunden unberechtigt verweigert, so kann die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Fall ist die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 20% der vereinbarten Leistungsvergütung als Schadensersatz zu fordern. In diesem Fall ist der Nachweis des Schadens nicht erforderlich. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die I-T-S Transporte Jürgen Köpcke einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt.

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§10 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand ist ausschließlich Bochum. Dies gilt auch, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt. Diese Regelung gilt ebenso, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt des Klageerhebung nicht bekannt sind.

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(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

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An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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I-T-S Transporte Jürgen Köpcke
Freiligrathstraße 22
44791 Bochum